Regeln für die Benutzung des Fitness-Raumes an der Alfred-Delp-Schule

  1. Aus versicherungstechnischen Gründen ist zur außerschulischen Nutzung des Fitnessraumes eine Vereinsmitgliedschaft bei der Sportgemeinschaft Alfred-Delp-Schule zwingend erforderlich.
  2. Zusätzlich muss vor der Nutzung der Fitnessgeräte eine dokumentierte Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen. Eine entsprechende Bestätigung ist zu zeichnen und beim Vereinsvorstand einzureichen/ zu verwahren.
  3. Grundsätzlich ist die Nutzung der Geräte nur für volljährige Vereinsmitglieder und für Jugendliche ab 16 Jahren gestattet. Die Entscheidung darüber trifft der Verein.
  4. Die Nutzung der Geräte erfolgt ausschließlich unter Betreuung / Aufsicht / Anleitung durch die vom Verein beauftragten Personen zu den festgelegten und öffentlich angeschlagenen Trainingszeiten.
  5. Dem eigentlichen Training sollte eine mindestens 5-minütige Aufwärmphase auf den Geräten für Ausdauertraining (Spinning-Räder und Rudermaschinen) oder Laufen und Dehnen (in der Sporthalle) vorausgehen.
  6. Alle Nutzer gehen pfleglich und sachgemäß mit den Geräten um. Entsprechende Kenntnisse sind Gegenstand der oben erwähnten Einweisung.
  7. Alle Nutzer der Fitnessgeräte nehmen Rücksicht auf ihre Gesundheit, insbesondere was die Gewichte, Zahl der Wiederholungen und Gesamtdauer des Trainings betrifft. Bei erkennbaren Selbstüberschätzungen der Trainierenden sind die Betreuer weisungsbefugt.
  8. Beim freihändigen Bankdrücken ist immer die Hilfestellung / Sicherung durch eine zweite Person erforderlich.
  9. Sitz- und Liegeflächen sind mit einem Handtuch abzudecken. Auf Sauberkeit und Hygiene ist zu achten.
  10. Alle Geräte werden nach Beendigung des Trainings und vor Verlassen des Fitnessraumes aufgeräumt und gereinigt.